In unserer Augenarzt-Praxis Beckum und Neubeckum bieten wir Ihnen augenärztliche Gutachten für Führerscheine aller Klassen. Dazu zählen Sportbootführerschein, fliegerärztliche Gutachten, für Bildschirmtätigkeiten (G37), spezielle berufliche Eignungstests sowie Gutachten für Gericht oder Polizei.
Jeder, der einen Führerschein machen möchte, muss einen Sehtest absolvieren. In einigen Fällen genügt das jedoch nicht: Wenn der Bewerber zum Beispiel die Mindestanforderungen des normalen Sehtests nicht erfüllt, muss er ein Gutachten durch den Augenarzt anfertigen lassen. Auch für bestimmte LKW-Klassen, Berufskraftfahrer und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss man sich generell dieser erweiterten Untersuchung unterziehen, und zwar sowohl zur Erteilung als auch zur Verlängerung des Führerscheins. Für die Klassen C, D, CE, DE und Taxi (P-Schein) ist immer ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Dieses Führerscheingutachten beinhaltet seit 01.07.2011 die Überprüfung des Gesichtsfeldes, des Farbempfindens, des Dämmerungssehens, des räumlichen Sehens und der zentralen Sehschärfe. Außerdem werden die Augen auf organische Veränderungen und verdeckte Schielstellungen untersucht.
Mit der europäischen Harmonisierung der Führerscheinklassen wurde zum 1.1.2000 auch die europaweite Befristung bestehender und neuerworbener LKW-Führerscheine wirksam. Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich. Dieses Führerscheingutachten beinhaltet die Überprüfung des Gesichtsfeldes, des Farbempfindens, des Dämmerungssehens, des räumlichen Sehens und der zentralen Sehschärfe. Außerdem werden die Augen auf organische Veränderungen und verdeckte Schielstellungen untersucht. Alle hierfür notwendigen Techniken stehen bei uns zur Verfügung.